Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tschakka Tattoo GbR
Copyright: Tschakka Tattoo GbR
1. Vor dem Tattoo-Termin
1.1 Terminsicherung und Anzahlung
1.1.1 Nachdem mit dem Kunden* ein Termin vereinbart wurde, hat der Kunde eine Anzahlung zu leisten. Diese dient als Terminsicherung und wird beim Tattoo-Termin mit dem Gesamtpreis verrechnet. Die Anzahlung deckt die Kosten für vor dem Termin geleistete Arbeit, beispielsweise für das Entwerfen des Wunschmotives des Kunden, sowie dessen Beratung und Terminierung. Sie dient ebenfalls als Terminausfallgebühr. Die Anzahlung muss spätestens nach 5 Werktagen, nach Terminvereinbarung auf dem Bankkonto der Tschakka Tattoo GbR eingegangen sein, ansonsten verfällt der vereinbarte Termin. Eine Anzahlung muss sowohl für ein Custom Design als auch für ein Wanna Do geleistet werden.
1.1.2 Es entsteht ein rechtsverbindlicher Werkvertrag, sobald ein Wanna Do reserviert wird bzw. der Entwurf für das zu stechende Motiv in Auftrag gegeben wurde und ein Termin zwischen Tätowierer und Kunde vereinbart wird.
1.1.3 Die Anzahlungshöhe (Bruttobeträge) ergibt sich in gestaffelter Form anhand der Höhe des Gesamtpreises (Bruttobeträge) des Tattoos. Die Anzahlungshöhe beträgt dementsprechend mindestens 50€ bis maximal 200€.
1.1.4 Zahlungsmöglichkeiten für den Tattoo-Termin
Möglichkeit 1:
Der Kunde überweist die Anzahlung auf das ihm gennannte Bankkonto und zahlt den Restbetrag beim Tattoo-Termin in bar.
Möglichkeit 2:
Der Kunde überweist die Anzahlung (nach 1.1.1). Zusätzlich wird es dem Kunden ermöglicht, weitere Teilzahlungen zu überweisen. Diese müss bis spätestens 7 Werktage vor dem Tattoo-Termin auf dem ihm genennten Bankkonto eingegangen sein. Dabei gilt es, den selben Verwendungstzweck zu benutzen wie bei der Überweisung der Anzahlung.
Möglichkeit 3:
Der Kunde überweist die Anzahlung (nach 1.1.1). Zusätzlich wird es dem Kunden ermöglicht, den gesamten Restbetrag zu überweisen. Dieser muss bis spätestens 7 Werktage vor dem Tattoo-Termin auf dem ihm genennten Bankkonto eingegangen sein. Dabei gilt es, den selben Verwendungstzweck zu benutzen wie bei der Überweisung der Anzahlung.
1.1.5 Absage des Termins
Sollte der Kunde den Termin nicht wahrnehmen können, ist er dazu verpflichtet, dies dem Tätowierer sieben Werktage vor dem Termin in Textform mitzuteilen, wodurch es möglich ist, die Anzahlung für einen neuen Termin zu verwenden. Die Mitteilung kann schriftlich per Textnachricht oder E-Mail erfolgen, andernfalls verfällt die Anzahlung. Die Verlegung eines Termins ist maximal einmal möglich und der Ersatztermin muss zeitnah stattfinden.
Sollte es dem Kunden kurzfristig durch Krankheit nicht möglich sein, den Termin wahrzunehmen, kann der Termin aus Kulanz verschoben werden, ohne dass die Anzahlung verfällt. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Wird der Termin aufgrund von Krankheit des Kunden abgesagt, muss der Nachholtermin ebenfalls so zeitnah wie es dem Kunden möglich ist stattfinden.
Sollte ein Tattoo-Termin seitens der Tschakka Tattoo GbR verschoben werden, wird dies dem Kunden schnellstmöglich in Textform mitgeteilt und die Anzahlung bleibt bestehen. Ein neuer Termin wird dann gemeinsam vereinbart.
1.1.6 Rückzahlung, Verfall, Übertragung der Anzahlung
Anzahlungen werden grundsätzlich nicht zurückgezahlt, sondern für einen neuen Termin gutgeschrieben und sind nicht an Dritte Personen oder nicht auf andere Tattoo Motive als das besprochene Motiv übertragbar. Bei Abschluss des Vertrages ist der vereinbarte Bruttopreis für 12 Monate bindend. Sollte der Tattoo-Termin nicht innerhalb von zwölf Monaten wahrgenommen werden, bleibt die Anzahlung bestehen, der vereinbarte Bruttopreis kann nach Ablauf der Bindungsfrist neu kalkuliert werden. Sollte eine Erhöhung des Preises nach erneuter Preiseinschätzung kalkuliert werden, wird dieser dem Kunden in Textform mitgeteilt, Ausnahme hierbei ist das Eintreten einer Schwangerschaft, oder unverschuldete Gründe, die es dem Kunden unmöglich machen, den Termin innerhalb der Zeit wahrzunehmen, wie gesundheitliche Gründe. Sollte einer dieser Gründe eintreten, muss der Kunde diese in Textform mitteilen.
1.1.7 Zu spät kommen zum Termin
Sollte der Kunde seinen Termin nicht pünktlich wahrnehmen, kann nach einer Verspätung, die über 15 Minuten hinausgeht, nicht mehr garantiert werden, dass der Tattoo-Termin stattfindet.
Sollte der Kunde unverschuldet zu spät kommen, hat er dies zu beweisen und es wird keine Terminausfallgebühr in Rechnung gestellt.
Muss der Termin wegen einer verschuldeten Verspätung verschoben werden, wird der Termin als nicht wahrgenommen angesehen und eine Terminausfallgebühr in Höhe der geleisteten Anzahlung, die ebenfalls als Terminsicherung dient, wird einbehalten.
Dieser Fall tritt ein wenn es sich um einen kurzen Termin handelt und die Verspätung es unmöglich macht, im geplanten Zeitrahmen des Termins die Arbeit zu schaffen.
Dem Kunden ist ausdrücklich gestattet, einen Nachweis darzulegen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden sei oder wesentlich geringer ist als die vereinbarte Anzahlung.
1.1.8 Einnahme von Antibiotika
Bei der Einnahme eines Antibiotikums ist eine Tätowierung erst möglich nach Ablauf von mindestens 14 Tagen nach der letzten Tabletten-Einnahme. Der Kunde ist dazu verpflichtet, dies in Eigenverantwortung einzuhalten.
1.1.9 Tattoos ab 18 Jahren
Wir tätowieren nur volljährige Personen. Mit der Buchung eines Tattootermins und der Überweisung der Anzahlung bestätigt der Kunde, dass er zum Terminzeitpunkt mindestens 18 Jahre alt ist. Wenn der Tattootermin und die Anzahlung für eine andere Person gebucht und überwiesen wurde, bestätigt die buchende und anzahlende Person dass auch die Person volljährig ist, für die der Tattootermin ist.
1.2 Der Entwurf
1.2.1 Generell sieht der Kunde den Entwurf bei seinem Tattoo-Termin. Eine digitale Übersendung des Entwurfs ist nicht möglich.
1.2.2 Sollten nach Anschauung des Entwurfs Änderungswünsche auftreten, werden diese selbstverständlich berücksichtigt.
1.2.3 Sollten die Änderungswünsche den besprochenen preislichen Rahmen übersteigen, kann ein Mehraufwand über den vereinbarten Endpreis erhoben werden.
1.2.4 Sowohl der einzelne Artist als auch die Tschakka Tattoo GbR übernehmen keinerlei Haftung für eventuelle Schreibfehler im Tattooentwurf. Der Kunde wird dazu angehalten, diesen auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Hierfür wird dem Kunden am Anfang des Termins durch den Artist die Möglichkeit gegeben, indem der Artist den Kunden dazu auffordert, sich die Vorlage in Ruhe anzuschauen und durchzulesen. Sowohl während der Entwurfsanschauung als auch bei der Anbringung des Stencils.
1.2.5 Möchte der Kunde ein Wanna Do reservieren, ist diese Reservierung maximal drei Monate möglich, in dem auch der Tattoo-Termin stattfindet. Wenn der Tätowierer* in diesem Zeitraum keinen Termin anbieten kann, vier Monate.
1.3 Terminvorbereitung/Termin
1.3.1 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, ausgeschlafen, gesund und nüchtern zu dem Tattoo-Termin zu erscheinen. Außerdem sollte vor dem Termin eine gesunde und sättigende Mahlzeit zu sich genommen werden, damit der Kreislauf während dem Tätowieren stabil bleibt. Bereits 14 Tage vor dem Termin sollte die zu tätowierende Körperstelle täglich mit einem Hautpflegeprodukt eingecremt werden (Bspw. Bodylotion). Dies vermeidet überstrapazierte, trockene und rissige Haut und macht das tätowieren angenehmer.
1.3.2 Mindestens einen Tag vor dem Termin sollte der Kunde keinen Alkohol, keine koffeinhaltigen Getränke (z.B. Kaffee, Energydrinks), keine Drogen und keine die Blutgerinnung beeinflussenden Medikamente wie z.B. Aspirin konsumieren. Das Solarium sollte eine Woche vor dem Tattoo-Termin nicht besucht werden. Auch normales Sonnen sollte aufgrund der Gefahr eines Sonnenbrandes vermieden werden. Eine Selbstbräunungscreme sollte sechs Wochen vor dem Tattoo-Termin nicht benutzt werden. Außerdem darf kein Cortison oder Antibiotika eingenommen werden.
1.3.3 Der Tätowierer übernimmt keine Haftung im Falle der Berührung der Kleidung/Schuhe/Tasche des Kunden mit Tattoofarbe, Desinfektionsmitteln, Blut o.ä.. Dem Kunden wird empfohlen, bei dem Tattoo-Termin alte und/oder schwarze Kleidung und Schuhe zu tragen.
1.3.4 In den Arbeitsbereichen sind weder Essen noch offene Getränke gestattet (direktes Trinken aus einer Wasserflasche ist erlaubt). Der Kunde kann dies in einem ihm zugewiesenen Bereich tun.
1.3.5 Sollte der Kunde nicht in der gesundheitlichen (z.B. krank) /physischen (z.B. alkoholisiert oder unter Drogen stehend) oder hygienischen (starker, für andere nicht zumutbarer Körpergeruch) Verfassung sein, den Termin wahrzunehmen und muss aufgrund dessen aufgefordert werden, das Tattoo-Studio zu verlassen, werden ihm die Kosten in Höhe des vereinbarten Gesamtpreises des Tattoos (abzüglich der Materialkosten) als Ausfallgebühr in Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
1.3.6 Der Kunde muss seinen gültigen Personalausweis zum Tattoo-Termin mitbringen und dem Tattoo-Studio vorzeigen.
1.3.7 Der Kunde wird darum gebeten, frühestens fünf Minuten vor dem Termin zu erscheinen, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden und den Terminablauf nicht durcheinander zu bringen.
2. Während des Tattoo-Termins
2.1 Einverständniserklärungen
Der Kunde hat vor dem Tätowieren eine Tattoo-Einverständniserklärung, sowie die Datenschutzbestimmungen auszufüllen und zu unterschreiben. Hierbei verpflichtet sich der Kunde der Richtigkeit seiner Angaben.
2.2 Begleitpersonen
Im Atelier Tschakka Tattoo GOSLAR können wir euch die Möglichkeit bieten, eine volljährige Begleitperson zu eurem Termin mitzubringen.
2.3 Das Tattoo-Studio übernimmt keine Haftung für die Garderobe.
2.4 Handelt es sich bei der Tätowierung um ein sog. Cover-Up, kann der Tätowierer nicht dafür garantieren, dass das alte Tattoo sowie direkt nach dem Tätowieren als auch nach der Abheilung zu 100% nicht mehr zu sehen ist. Außerdem übernimmt der Tätowierer keine Haftung für die Folgen für eventuelle Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu tätowierten Tattoofarbe als auch für nicht vorhersehbare Reaktionen der Haut.
2.5 Verhält sich der Kunde in einer Weise, die die Durchführung des Termins vereitelt, insbesondere durch aggressives, beleidigendes, diskriminierendes (hierzu gehört auch homophobes Verhalten) oder störendes Verhalten, ist der Artist berechtigt, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Kunden aus dem Tattoo-Studio zu verweisen. In diesem Fall gilt der Termin als vom Kunden vereitelt. Der Artist ist berechtigt, die Anzahlung als Schadensersatz einzubehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3. Nach dem Tattoo-Termin
3.1 Pflegeempfehlung
Damit das Tattoo gut abheilt, ist der Kunde dazu aufgerufen, sich an die Pflegeempfehlung des Tätowierers zu halten. Diese Pflegempfehlung erhält jeder Kunde am Ende des Tattoo-Termins.
3.2 Nachstechen
3.2.1 Sollte der Kunde einen Termin zum Nachstechen wünschen, muss es dem Tätowierer möglich sein, vorab die nachzustechende Stelle einsehen zu können. Dies kann durch die Übersendung eines Fotos oder durch persönliche Vorstellung erfolgen. Ist durch den Tätowierer klar erkennbar, dass ein Nachstechen durch falscher oder nicht ausreichender Pflege des Kunden (Überpflegt, Gekratzt, zu viel Reibung, Entzündung durch nicht ausreichende Hygiene etc.) notwendig ist, wird der Studio-Mindestpreis von 120 € zzgl. MwSt. (142,80 € brutto) erhoben. Hierbei muss der Termin zum Nachstechen acht Wochen oder spätestens drei Monate nach dem Tattoo-Termin zwischen Tätowierer und Kunde vereinbart werden und stattfinden.
3.2.2 Dem Kunden wird nach Absprache ein Nachstechtermin in diesem Zeitraum angeboten. Es besteht keine Möglichkeit, diesen zu verschieben. Sollte der Kunde diesen Termin nicht wahrnehmen, verfällt sein Anspruch auf einen Nachstechtermin. Termine zum Nachstechen sind ausschließlich in der Hauptniederlassung des jeweiligen Tätowierers wahrzunehmen. Ein Tattoo wird maximal einmal nachgestochen.
4. Termine bei Gast-Tätowierern, Piercerin sowie Residents
Gasttätowierer, unsere Piercerin sowie alle Residents stehen nicht im Angestelltenverhältnis der Tschakka Tattoo GbR. Sollten Termine bei Gasttätowierern, Piercern, oder Residents vereinbart werden, entsteht zwischen Ihnen und dem Kunden ein eigener Vertrag, die Tschakka Tattoo GbR tritt hier lediglich als Vermittler auf und nicht als Vertragspartner.
Daher wird für ihre Arbeit keine Haftung seitens der Tschakka Tattoo GbR übernommen.
5. Urheberrecht
Das Urheberrecht liegt sowohl bei jedem Wanna Do als auch bei jedem Entwurf eines Custom Designs bei dem jeweiligen Tätowierer, der dieses/diesen angefertigt hat. Es ist demnach nicht gestattet, diese als allgemeine Vorlagen zu verwenden und sich diese bei anderen Tätowierern stechen zu lassen. Auch durch die Anzahlung erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf das Design.
6. Widerrufs-und Rückgaberechtsbelehrung nach §312g BGB, §355 BGB
6.1 Widerrufsbelehrung
Der Kunde hat bei diesem Vertrag grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht.
6.2 Widerrufsrecht
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses.
Hierzu können folgende Kontaktdaten genutzt werden:
Tschakka Tattoo GbR
Hokenstraße 2
38640 Goslar
E-Mail Kathi: [email protected]
(Tschakka Tattoo GbR)
E-Mail Renja: [email protected]
(Tschakka Tattoo GbR)
Der Kunde kann hierfür das folgende Muster-Widerrufsformular verwenden, dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.
"Hiermit widerrufe ich (Vor-und Zuname einfügen), meinen vereinbarten Termin mit (Name des Tätowierers einfügen), am (Tag des Termins einfügen).
Mit freundlichen Grüßen"
6.3 Ausschluss oder Erlöschen
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Kunde ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung (z. B. Tattoo-Termin/Designausarbeitung) vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und der Tätowierer mit der Ausführung begonnen hat. Dies geschieht z. B. durch eine ausdrückliche Einverständniserklärung des Kunden vor Beginn der Tätowierung.
6.4 Rechtsfolgen
Übt der Kunde sein Widerrufsrecht aus, sind bereits empfangene Leistungen zurückzugewähren und Zahlungen unverzüglich zurückzuzahlen. Für bereits erbrachte Teilleistungen kann ein angemessener Betrag verlangt werden.
Diese Widerrufsbelehrung entspricht den Vorgaben des § 312g und § 355 BGB.
7. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
8. Anerkennung der AGB
Mit dem Hinweis des Tätowierers auf die AGB und der Bestätigung der Terminvereinbarung und der Überweisung der Anzahlung durch den Kunden erkennt der Kunde diese als Vertragsbestandteil an.
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*Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, Kundin/Kunde bzw. Tätowierer/Tätowiererin verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.
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Das Urheberrecht an diesen AGB liegt ausschließlich bei der Tschakka Tattoo GbR.
Bei unerlaubter Übernahme durch Dritte werden rechtliche Schritte eingeleitet.